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Zwei lächelnde Mitarbeitende im Versandlager

Arbeiten über eine Agentur

Was Personalbereitstellung für dich bedeutet

Viele Produktionsjobs werden über Personalbereitsteller besetzt. Wer dein Arbeitgeber ist, wie die Bezahlung geregelt ist und was du vor der Unterschrift klären solltest.

Aktualisiert am

Viele Jobs in Produktion und Logistik werden in Österreich über Personalbereitsteller (Arbeitskräfteüberlasser) besetzt. Das ist eine übliche und gesetzlich geregelte Form der Beschäftigung – sie unterscheidet sich aber von einer direkten Anstellung im Betrieb, in dem du arbeitest.

Wer ist dein Arbeitgeber?

Bei der Arbeitskräfteüberlassung gibt es drei Beteiligte:

  • Der Personalbereitsteller – dein rechtlicher Arbeitgeber. Mit ihm schließt du den Dienstvertrag, er zahlt dein Gehalt.
  • Der Beschäftigerbetrieb – dort arbeitest du tatsächlich und bekommst deine täglichen Anweisungen.
  • Du – als Arbeitnehmer:in.

Manche Stellenanzeigen stammen vom Personalbereitsteller, manche vom Beschäftigerbetrieb, manche von Dritten wie Jobplattformen. Prüfe vor der Unterschrift immer, wer dein Arbeitgeber wird.

Bezahlung und Regeln

Arbeitskräfteüberlassung ist in Österreich durch das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) und einen eigenen Kollektivvertrag geregelt. Grundsätzlich müssen überlassene Arbeitskräfte mindestens ein Entgelt erhalten, das dem Kollektivvertrag des Beschäftigerbetriebs für vergleichbare Tätigkeiten entspricht. Frag nach, welcher Kollektivvertrag und welche Einstufung für dich gelten.

Verträge und Fixanstellung

Personalbereitsteller werben oft damit, dass eine Übernahme durch den Beschäftigerbetrieb möglich ist. Das kann passieren, ist aber nie automatisch. Wenn dir eine Fixanstellung wichtig ist, frag, wie oft Übernahmen vorkommen und unter welchen Bedingungen – und lass dir Zusagen schriftlich geben.

Vor der Unterschrift fragen

  1. Wer ist mein rechtlicher Arbeitgeber?
  2. Welcher Kollektivvertrag und welche Einstufung gelten?
  3. Wie hoch ist mein Bruttogehalt am Anfang und später?
  4. Ist der Vertrag befristet oder unbefristet?
  5. Was passiert, wenn der Einsatz im Beschäftigerbetrieb endet?

Deine Rechte

Als überlassene Arbeitskraft hast du dieselben grundlegenden Rechte wie andere Arbeitnehmer:innen in Österreich, etwa bezahlten Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankenstand. Bei Unklarheiten berät die Arbeiterkammer Arbeitnehmer:innen kostenlos.

Initiativ bewerben

Ein paar Angaben und dein Lebenslauf. Wir prüfen, welche Stellen zu deiner Erfahrung passen, und melden uns, wenn wir etwas für dich haben.